Rita´s VintageWedding
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSABSCHLUSS UND RESERVIERUNG
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde
a. dem Mietvertrag schriftlich oder mündlich zustimmt und / oder
b. die im Mietvertrag festgelegte Anzahlung per Überweisung oder in bar an den Vermieter geleistet wurde
2. MIETGEGENSTAND
Der Vermieter vermietet an den Mieter Hochzeitsdekoration wie im Mietvertrag festgelegt.
3. MIETZEITRAUM
Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände und endet mit Rückgabe der Mietgegenstände. Der Mietzeitraum wird von Mieter und Vermieter gemeinsam festgelegt und durch gegenseitige Unterschrift bestätigt.
4. NUTZUNG
Die Dekoration darf ausschließlich vom Mieter und nur zum festgelegten Zweck - also zur Dekoration einer Feier / eines Festes genutzt werden. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
5. HAFTUNG
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt.
Es steht dem Mieter frei, eine entsprechende Versicherung für die gemieteten Gegenstände abzuschließen.
Der Mieter haftet vollumfänglich für die schuldhafte Beschädigung, Bruch sowie den Verlust der Mietsache.
Der Mieter hat dem Vermieter jede während der Mietdauer auftretende Beschädigung, Veränderung, Zerstörung, Diebstahl oder Verlust unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Der Mieter macht den Vermieter für keinerlei Schäden die ihm, Dritten oder Sachgegenständen durch die Nutzung der Mietgegenstände entstehen, verantwortlich.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung der gemieteten Gegenstände resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
Die Nutzung und Bedienung der elektrischen Lichter hat nach den üblichen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit elektrischen Gegenständen zu erfolgen. Für Schäden, die hierbei entstehen, übernimmt der Mieter die volle Haftung.
Die Nutzung aller Artikel, die mit Kerzen, Öl oder anderen brennbaren Substanzen und Hilfsmitteln genutzt werden können, hat nach den üblichen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit offenem Feuer zu erfolgen. Für Schäden, die bei unsachgemäßer Verwendung, äußere oder sonstige Einflüsse entstehen, übernimmt der Mieter die volle Haftung.
6. MIETPREIS, ANZAHLUNG & RESTZAHLUNG
6.1. Der Mietpreis: ist laut Vertrag festgelegt und gilt für den von den Parteien festgelegten Zeitraum
6.2. Die Anzahlung: die verbindliche Terminreservierung kommt zustande sobald die vereinbarte Anzahlung geleistet ist. Die Anzahlung ist in einem Zeitraum von 10 Tagen ab Erhalt der Mietvereinbarung zu entrichten. Wird die Anzahlung nicht innerhalb des genannten Zeitraumes geleistet, behält sich der Vermieter vor vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Die Restzahlung: der Restbetrag ist bei Abholung der Dekoration in bar zu entrichten oder vorab per Überweisung auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Betrag mindestens 3 Tage vor Abholung auf dem Konto des Vermieters eingelangt sein muss.
7. KAUTION
Die Kaution ist im Mietvertrag festgelegt. Sie ist bei Abholung der Dekoration in bar zu hinterlegen oder vorab auf das Konto des Vermieters zu überwiesen. Im Falle der Überweisung ist sicherzustellen, dass der Betrag mindestens 3 Tage vor Abholung auf dem Konto des Vermieters eingelangt sein muss.
Die Kaution wird nach der Rückgabe der Dekoration innerhalb von 14 Tagen auf das vom Mieter genannte Konto rücküberwiesen. Eine Rückgabe in bar ist ebenfalls möglich, wenn Vermieter und Mieter ein Treffen zu diesem Zweck vereinbaren.
Die Kaution oder Teilsummen der Kaution werden einbehalten, wenn die Dekoration oder Teile der Dekoration beschädigt zurückgegeben werden, verloren sind oder nicht wie vereinbart gereinigt zurückgegeben werden.
8. ÜBERGABE DER DEKORATION AN DEN MIETER
Bei der Übergabe der Dekoration muss der Mieter diese auf Vollständigkeit, Tauglichkeit und Sauberkeit kontrollieren. Dies geschieht unter Einbezug der Inventarliste. Die Funktionsfähigkeit der Lichter ist ebenfalls zu prüfen. Eventuelle Mängel oder Fehlposten werden dokumentiert.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Mieters durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung bzw. entsprechende Reduzierung des Mietpreises. Der Mieter verpflichtet sich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
9. INVENTARLISTE
Der Mieter erhält bei der Übergabe der Mietgegenstände eine Inventarliste, auf der alle gemieteten Artikel mit genauer Artikelbezeichnung und Menge erfasst sind.
Die Inventarliste dient Mieter und Vermieter zur Kontrolle der gemieteten Gegenstände.
In der Inventarliste sind außerdem für jeden Artikel Wiederbeschaffungspreise angeführt. Diese Preise werden bei Schaden oder Verlust der Artikel entsprechend verrechnet.
Bei der Übernahme der Mietgegenstände wird der Mieter auf die Wiederbeschaffungspreise hingewiesen und erklärt sich durch die Mitnahme der Mietgegenstände damit einverstanden.
10. RÜCKGABE
10.1. Die Vermietung der Artikel erfolgt für den im Vertrag von den Parteien festgelegten Zeitraum.
10.2. Die Dekoration ist vollständig, voll funktionsfähig und entsprechend der Mietvereinbarung gereinigt bzw. ungereinigt zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
10.3. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Prüfung durch den Vermieter ermittelt werden können. Den Zeitraum der Prüfung legen die Mietparteien gemeinsam fest, er beträgt jedoch auf jeden Fall mindestens 10 Tage.
11. SCHADEN UND FEHLENDE GEGENSTÄNDE
Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden mit den in der Inventarliste (siehe 13. INVENTARLISTE) aufgeführten Preisen in Rechnung gestellt. Hierzu wird der Vermieter die Schäden / Fehlmengen dokumentieren und eine Rechnung ausstellen.
Die Rechnungssumme wird von der vom Mieter geleisteten Kaution in Abzug gebracht. Sollte der Rechnungsbetrag den Kautionsbetrag überschreiten, so ist der Differenzbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung an den Vermieter zu leisten.
12. VERSPÄTETE RÜCKGABE
12.1. Informationspflicht des Mieters
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 3 Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.
12.2. Kosten durch die verspätete Rückgabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters
Falls die Dekoration oder Teile der Dekoration nicht im vereinbarten Mietzeitraum zurückgegeben werden und der Vermieter keine entsprechende Information vom Mieter erhält und der Verlängerung der Mietdauer schriftlich zustimmt, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe der vermieteten Gegenstände. Für jeden weiteren Tag werden 30% des Gesamtmietpreises bis zum Tag der Rückgabe berechnet.
12.3. Haftung des Mieters für Verzugsschäden durch verspätete Rückgabe ohne Zustimmung des Vermieters
Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für mögliche Verzugsschäden, die dem Vermieter aufgrund geplanter Weitervermietung entstehen.
Kann der Mieter einen nachfolgenden Vertrag aufgrund fehlender Dekoration oder fehlender Teile der Dekoration nicht erfüllen, so hat in diesem Falle der Mieter vollumfänglich alle Kosten zu tragen, die der Vermieter aufbringen muss, um die nachfolgende Vermietung zu gewährleisten.
Dies umfasst nicht nur den Wert der Beschaffung oder Anmietung einer gleichwertigen Hochzeitsdekoration oder Teilen davon, sondern auch den Zeitaufwand, den der Vermieter aufbringen muss, um diese Dekoration oder Teile davon zu beschaffen, sowie sämtliche Kosten, die durch Telefonate, Autofahrten, Lieferdienste, die Bezahlung von Aushilfen usw. zu diesem Zweck anfallen. Der Stundenlohn des Vermieters in dieser Angelegenheit ist mit 120€/Stunde festgesetzt.
13. REINIGUNG
13.1. Reinigung durch den Mieter
Hat der Mieter bei Vertragsabschluss keine Reinigung durch den Vermieter in Auftrag gegeben, so ist der Mieter verpflichtet sich, alle gemieteten Gegenstände vollständig und in einwandfreiem funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
13.2. Reinigung durch den Vermieter / Reinigungspauschale
Hat der Mieter bei Vertragsabschluss eine Reinigungspauschale gebucht, ist er ebenso verpflichtet die Gegenstände vollständig und in einwandfreiem funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Er muss in diesem Fall die Gegenstände nicht reinigen, hat aber davon abzusehen, die Gegenstände in einem verschmutzten Zustand zurück zu geben, die über eine durch den Gebrauch angemessene Verschmutzung hinausgehen.
Die Feststellung der angemessenen Verschmutzung liegt im Ermessen des Vermieters. Bei unangemessener Verschmutzung wird der Vermieter dies entsprechend dokumentieren.
13.3. Nachträgliche Vereinbarung zur Reinigung durch den Vermieter
Entschließt sich der Mieter erst nach Abschluss des Vertrages – z.B. bei der Rückgabe – dazu, die Reinigung durch den Vermieter ausführen zu lassen, so liegt es im Ermessen des Vermieters, diesen Auftrag anzunehmen. Die eventuell im Mietangebot angebotene Pauschale ist in diesem Fall nicht mehr gültig. Der Vermieter wird entsprechend der Situation – so z.B. nachfolgende Aufträge, enger Zeitplan, eigene Zeitressourcen – einen Stundenlohn für die Reinigung anbieten und bei Auftrag entsprechend dem Zeitaufwand in Rechnung stellen.
13.3. Vorgaben zur Reinigung diverser Artikel
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, folgende Artikel nach Vorgabe und Anleitung des Vermieters zu reinigen.
13.3a Glasgefäße, Blumengefäße, Kübel und andere Pflanzengefäße sind von Hand bzw. im Geschirrspüler mit einem schonenden Waschgang zu reinigen. Sämtliche Pflanzen, Getränke- und Speisereste sind vollständig zu entfernen. Ebenso sämtliche andere Verschmutzungen.
13.3b Textilien dürfen nur im WOLLWASCHGANG /HANDWÄSCHE bei 30° gewaschen werden. Es ist zu empfehlen, Wäschenetze zu verwenden. Vor allem die Textilien mit Lochstruktur sollten im Wäschenetz gewaschen werden. Kein selbständiges Anwenden von Bleich- oder Fleckenmitteln jeglicher Art. Können Flecken nicht selber entfernt werden, müssen die Textilien fachmännisch in einer Reinigung behandelt werden.
13.3c Kerzenständer / Kerzenhalter / Windlichter sind von sämtlichen Wachs- und sonstigen Resten zu befreien. Hierfür dürfen keine scharfen oder spitzen Gegenstände verwendet werden, da die Gegenstände sonst verkratzen. Zur Reinigung von Wachsresten empfiehlt es sich, die Wachsreste mit einem Fön zu schmelzen, abzuwischen und die Gegenstände anschließend noch abzuwaschen und abzureiben.
13.4d Alle anderen Artikel sind so zu reinigen, dass sie in einwandfreiem Zustand sind und bedenkenlos weitervermietet werden können.
14. STORNIERUNG
Ein abgeschlossener Mietvertrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:
- 20% bis 240 Tage vor Mietbeginn
- 45% bis 180 Tage vor Mietbeginn
- 75% bis 120 Tage vor Mietbeginn
- 90% bis 60 Tage vor Mietbeginn